Bosch Backofen  HEA578BS1

Reparaturtipps zum Fehler: E-05-11 - nach Blitzeinschlag

Im Unterforum Herd und Backofen - Beschreibung: Reparaturtipps für Elektroherde, Backofen, Grill, Fritteusen, Herdplatten, Glaskeramik, Kochfelder

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Autor
Backofen Bosch HEA578BS1 --- E-05-11 - nach Blitzeinschlag
Suche nach Backofen Bosch

    







BID = 1115683

Dawn667

Gerade angekommen


Beiträge: 15
Wohnort: Köln
 

  


Geräteart : Backofen
Defekt : E-05-11 - nach Blitzeinschlag
Hersteller : Bosch
Gerätetyp : HEA578BS1
Kenntnis : keine Kenntnis der Materie
______________________

Hallo,
mein noch fast neuer Backofen HEA578BS1 (1 Jahr alt) ist aufgrund eines Überspannungsschadens defekt. Das daran angeschlossene Induktions-Kochfeld lässt sich noch normal über den Herd steuern, aber der Backofen ist tot, im Display erscheint der Fehler E05-11. Den ergoogelten Tipp, den Herd mehrmals für mehrere Stunden stromlos zu machen habe ich bereits befolgt. Dies führte aber zu keiner Änderung.

Die Ursache ist übrigens unstrittig, da nach einem schweren Unwetter in der Nacht direkt über uns nach mehrfachem Blitzeinschlag sowohl in meiner, wie auch in den Nachbarwohnungen, gleich mehrere defekte Geräte zu beklagen sind.

Der Hausrat-Versicherung habe ich den Schaden bereits gemeldet und das ist auch prinzipiell versichert. Da ich jedoch nicht Wochen ohne Backofen sein will, würde mich interessieren, was Eure Prognose ist. Kann ein Bosch Kundendienst den Fehler vor Ort beheben bzw. ist eine Reparatur überhaupt sinnvoll oder ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden? Wenn die den Backofen erstmal mitnehmen wollen habe ich gleich das nächste Problem. Denn dann kann ich das Kochfeld nicht mehr steuern und nicht mal mehr Wasser kochen. Das ist natürlich nicht akzeptabel.

Mit eigenen Messungen kann ich leider nicht dienen, nur mit dem Fehlercode. Könnt Ihr trotzdem eine Einschätzung geben?

BID = 1115686

silencer300

Moderator



Beiträge: 9896
Wohnort: 94315 Straubing / BY
Zur Homepage von silencer300

 

  

Der beauftragte BSH-Techniker repariert das i.d.R. gleich vor Ort.
Sollte das (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich sein, verbleibt das Gerät bis zum Austausch am Aufstellort.
Reparatur, bzw. Austausch erfolgt (zumindest hier in meiner Region) innerhalb weniger Tage.

VG

_________________
Ich bin nicht faul, ich arbeite im eco-Modus.

BID = 1115694

mlf_by

Schreibmaschine



Beiträge: 1006
Wohnort: Ried

Warum sollte eine Hausratversicherung mehr wie 1,50€ zahlen, wenn die Reparatur gerade einmal 1,50€ gekostet haben sollte?

Und warum sollte eine Hausratversicherung für ggf. einen 4-5-6-stelligen Schaden einstehen, wenn die eigenmächtige 1,50€-Reparatur ggf. nur unter 'unterirdischen Pfusch und Murks' gefallen sein sollte?

Wir sind hier mMn nicht mehr im technischen Bereich, sondern (rein nur noch) im rechtlichen Bereich. -> nehm' dazu mit einem Rechts-Selbsthilfe-Forum Kontakt auf, und dir wird geholfen - würde ich sagen.
Ein Anwalt geht natürlich auch^^.


Du magst derzeit "gewisse Befürchtungen" haben; aber die kommen wohl rein aus Unwissenheit.

Denn ich brauche mich hier nichtmal ansatzweise in den Bereich der verbotenen Rechtsberatung bewegen, um dich auf die Rechtsprechung unserer Gerichte hinweisen zu können; BSG, BVerwG, u.a. . Deren diesbezügliche Urteile reichen bis mind. Anfang der '60ger zurück.

Und die sagen, weniger wie zwei (Elektro-) Kochplatten is nicht. Egal ob jemand als Flüchtling irgendwo untergekommen ist, als Obdachloser vorübergehend in einer Notunterkunft aufgenommen wurde, oder ggf. als ganz Musterbeispiel eines ehrbaren Deutschen in ein Problem gerutscht ist. Natürlich muß der Träger, die Gemeinde, die Versicherung ggf. erst darüber informiert werden, daß ... .
Müssen und können die nicht unbedingt von selbst wissen, riechen, oder ahnen.

Wie das ferner nochmal war, vonwegen mind. auch einen Mini-/Pizzabackofen dazu, oder nicht einforderbarer 'Luxus', müsste man/-du- daneben nochmal erforschen.
Ich kann mich nur noch daran erinnern, daß vor noch gar nicht so langer Zeit /so vielen Jahren jemand einen "großen" Backofen haben wollte, wegs seiner Leidenschaft, Kuchen zu backen.
Mmmmmh ... und es gab mMn auch schon mal eine Entscheidung zum Thema 'einen Sonntagsbraten im Backrohr machen können' (jenes Urteil ist aber tatsächlich mind. 50 Jahre alt; aber auch immer noch gültig).


Also informier dich, meine Meinung. Drucke ein paar Seiten aus, oder auch nicht. Und winke ggf. mit deinen neuen Erkenntnissen wenn die Versicherung oder eine von denen beauftragte Fa. deinen Herd mit unbekanntem Schadensbild "einfach so" "solange es halt dauert" mitnehmen oder auch unrepariert dastehen lassen will.
Wollen wir doch mal schauen ob du dann nicht binnen 2-4-6h-"wenigen Tagen" zumindest ein Leihgerät dastehen hast.

Du kannst natürlich auch in Vorkasse gehen /das finanzielle Risiko tragen. Oder es gleich ganz ohne Versicherung machen. Oder ... gibt bestimmt noch eine Möglichkeit.

Bei einer als Versicherungsfall "gewünschten" Abwicklung ist es aber halt eben keine technische Frage mehr - sondern "nur" noch ein rechtliches Problem. Was sagt der Versicherungsvertrag, was sagt das Versicherungsrecht - und wie weit schützt das Versicherungsrecht und auch/vor allem das allgemeine Recht den Versicherungsnehmer bzw. Bürger.

BID = 1115714

Dawn667

Gerade angekommen


Beiträge: 15
Wohnort: Köln

Ein rechtliches Problem habe ich ja nicht. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag sind in meiner Hausratversicherung definitiv mit versichert. Und von nicht fachgerechter Reparatur war auch nirgends die Rede.

Mir ging es halt um das praktische und vielleicht kennt ja jemand hier derartige Schäden aus der Erfahrung, um einzuschätzen, ob es auf eine Reparatur oder Ersatzanschaffung rausläuft und wie das ggf. abläuft.

Ohne Backofen komme ich jetzt schon erstmal klar, solange das Bedienfeld für die Kochfelder da ist. Ich warte dann mal ab, was die Versicherung und ggf. der Kundendienst sagt.

Vielen Dank erstmal!

BID = 1115716

derhammer

Urgestein

Beiträge: 11129
Wohnort: Hamm / NRW

Kommunikationsfehler am. Bedienmodul. Bedienmodul und oder Leistungsmodul defekt.

_________________
Bitte die geltenden VDE und Sicherheitsvorschriften beachten.
Ein Gerätebedienfeld ist kein Klavier. Nicht versuchen, ohne Kenntnisse ins Prüfprogramm zu gelangen
Haftung wird nicht übernommen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.


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